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Zweck, Ziele, Gemeinnützigkeit 2.die Förderung der humanitären Entwicklungshilfe in den von Malaria betroffenen Ländern. 3.Die Förderung der humanitären Hilfe für
notleidende Kinder sowie der Jugend- und Altenhilfe 1. Mitwirkung an der Senkung der Sterblichkeit infolge von Malariainfektionen, insbesondere der Kindersterblichkeit. 2. Entwicklung der Zusammenarbeit mit den anerkannten internationalen humanitären Institutionen der Malariaforschung und Malariabekämpfung mit dem Ziel, die bisher bekannten Mittel und Methoden durch neue Mittel und Methoden zu ergänzen. 3. Mitwirkung an der Entwicklung von nationalen und internationalen Bildungsprogrammen und deren Umsetzung. Schaffung von zusätzlichen nationalen Bildungszentren. 4. Unterstützung der Entwicklungshilfe für die Malaria-Schwerpunktländer mit dem Ziel einen Beitrag zur Realisierung der Milleniumsziele auf dem Gebiet der Malariabekämpfung zu erreichen. 5. Die Kinder-, Jugend- und Altenhilfe soll durch den Aufbau und den Einsatz mobiler Stationen unterstützt werden. 6. Der Verein organisiert die Werbungsarbeit für seine Projekte und Aktivitäten. 7. Der Verein finanziert sich durch Mitgliedbeiträge
und Spenden. Die Mittel des Vereins werden ausschließlich und
unmittelbar für den Vereinszeck eingesetzt . In Abstimmung mit bereits tätigen Projektträgern in der Malariahilfe und der Bildungsinfrastrukturförderung beteiligt sich der Verein an bereits laufenden Vorhaben, um deren Qualität und Wirksamkeit zu erhöhen. Die ordnungsgemäße Werbung und Verwaltung der eingeworbenen finanziellen Mittel wird durch den für den Verein zuständigen Rechtsanwalt sichergestellt. Das Vereinskonto wird als Rechtsanwalt-ander-Konto geführt. In der Projektvorbereitung soll vor allem in der Startphase
das internationale Partner-Netzwerk der Sponsoren des Vereins genutzt
werden.
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